Das Heimarbeitgesetz (HAG)

Hier in dieser Rubrik gibt es allgemeine Hinweise zur "Heimarbeit im Allgemeinen" und zur "Teleheimarbeit im Speziellen".
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admin1
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Das Heimarbeitgesetz (HAG)

Beitrag von admin1 »

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-----> Das Heimarbeitgesetz (HAG)

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Das HAG

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Seit 1951 sind Sie auch als Heimarbeiter vor der Willkür der bösen Arbeitgeber geschützt.

Jetzt haben Sie einen Urlaubsanspruch, obwohl Heimarbeit doch fast so etwas wie Urlaub ist.

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Alle Arten von Arbeitsverhältnissen sind in Deutschland speziell geregelt.

Gerade Heimarbeiter benötigen einen besonderen Schutz durch den Gesetzgeber, da es für den Arbeitgeber relativ einfach ist, sich über arbeitsrechtliche Bestimmungen hinwegzusetzen.

Für den Schutz der Rechte des Heimarbeiters existiert seit 1951 das Heimarbeitsgesetz.

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-----> Wer fällt unter das Heimarbeitsgesetz ?

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Als Heimarbeiter gilt jemand, der erwerbsmäßig von zu Hause oder einem selbstgewählten Arbeitsplatz aus einer Beschäftigung nachgeht, für die er entlohnt wird.

Zu den Arbeitgebern gehören öffentlich-rechtliche Körperschaften, gewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen.

Die Arbeitsergebnisse werden dabei komplett vom Arbeitgeber verwertet.

Laut Heimarbeitsgesetz ist der Heimarbeiter nicht dazu verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse selbst zu verkaufen, um sich dadurch seinen Lohn zu verdienen.

Ob sich der Heimarbeiter Hilfs- und Rohstoffe selbst beschafft, ist nicht geregelt.

Eine solche Regelung muss vertraglich festgelegt werden.

In dieser Form der unselbstständigen Heimarbeit befindet sich der Heimarbeiter in einem abhängigen Beschäftigungsverhälltnis und hat daher Anspruch auf bestimmte Leistungen, die im Heimarbeitsgesetz geregelt sind.

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---> Welche Leistungen stehen dem Heimarbeiter laut Heimarbeitsgesetz zu ?

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Im Prinzip stehen dem Heimarbeiter laut Heimarbeitsgesetz die gleichen Leistungen zu, die jedem Arbeitnehmer zustehen.

Das Heimarbeitsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Heimarbeiter ordnungsgemäß für seine Arbeit zu entlohnen.

Außerdem hat der Heimarbeiter auch Anspruch auf Urlaub und für werdende Mütter ist ein Mutterschutz vorgesehen.

Grundsätzlich steht dem Heimarbeiter laut Heimarbeitsgesetz auch ein Feiertagsgeld zu, das jedoch steuerpflichtig ist.

Außerdem besteht ein Anrecht auf einen Sonderzuschlag zur wirtschaftlichen Absicherung im Krankheitsfall sowie Heimarbeits- und Unkostenzuschläge.

Der Gesetzgeber gewährt dem Heimarbeiter steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge, wenn sie 10 % des Grundgehalts nicht übersteigen.

Diese Zuschläge werden dem Heimarbeiter gewährt, damit er seine zusätzlichen Kosten wie Gerätschaften, Miete, Heizkosten, etc. abdecken kann.

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-----> Ordnungsgemäße Entlohnung laut Heimarbeitsgesetz

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Es existieren so genannte Heimarbeitsausschüsse, die allgemeinverbindliche Mindestentgelte für alle Bereiche der Heimarbeit festlegen.

Die Entlohnung kann aber auch durch einen Tarifvertrag geregelt werden.

Eventuell gibt es ihn auch noch den "Tarifvertrag Telearbeit", der mit einer der großen Gewerkschaften einmal ausgehandelt wurde.

Diese festgelegten Mindestentgelte sind absolut verbindlich und dürfen in keinem Fall unterschritten werden.

Heutezutage gibt es aber auch gesetzliche Regelungen zu den aktuellen Mindestlöhnen, die Arbeitgeber den Arbeitnehmern zahlen sollen.

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-----> Heimarbeitslisten nach dem Heimarbeitsgesetz

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Wer Heimarbeit vergibt oder als Zwischenmeister weitergibt, hat darüber Listen zu führen.

Hier sind jeweils für ein Kalenderhalbjahr alle Beschäftigten einzutragen, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt waren.

Das Heimarbeitsgesetz besagt, dass diese Listen gut sichtbar im Ausgaberaum auszuhängen haben.

Zu bestimmten Daten ist der Arbeitgeber oder Zwischenmeister verpflichtet, diese Listen dem Gewerbeaufsichtsamt zur Verfügung zu stellen.

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-----> Aufklärung über die

-----> Unfall- und Gesundheitsgefahren gemäß dem Heimarbeitsgesetz

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Das Heimarbeitsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber seine Heimarbeiter vor Beginn ihrer Tätigkeit über alle Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären hat, die im Rahmen ihrer Arbeit relevant sind.

Darüber hinaus sind die Heimarbeiter auch über Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterrichten.

Die Heimarbeiter müssen laut Heimarbeitsgesetz schriftlich bestätigen, dass sie umfassend aufgeklärt worden sind.

Diese Aufklärung dient nicht nur dem Schutz der Heimarbeiter, sondern auch der Absicherung des Arbeitgebers im Schadensfall.

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------> Entgeltverzeichnisse laut Heimarbeitsgesetz

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Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Heimarbeiter ordnungsgemäß zu entlohnen, muss das in irgendeiner Weise nachvollziehbar sein.

Aus diesem Grunde sind Entgeltverzeichnisse gut sichtbar in den Ausgaberäumen aufzuhängen.

Hier wird ganz genau aufgeführt, welchen Stücklohn der Arbeiter zu erwarten hat.

Kann ein Stücklohn nicht angegeben werden, ist eine andere sinnvolle Berechnungsgrundlage zu wählen.

Auch die Heimarbeiter sind laut Heimarbeitsgesetz verpflichtet, Entgeltbücher zu führen, die ihnen der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Hier werden die Ausgabe und die Abgabe der Heimarbeit eingetragen.

Es muss genau angegeben werden, welcher Art die Arbeit war und welchen Umfang sie hatte.

Heimarbeit ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig wie jede andere Arbeit auch.

Die Bücher sind zu führen, damit der Gesetzgeber Schwarzarbeit vorbeugen kann.

Wenn Sie sich das Heimarbeitsgesetz gerne selbst durchlesen möchten oder Fragen zu speziellen Bereichen haben, dann gehen Sie am besten auf die Seite ...

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-----> http://www.bundesrecht.juris.de

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Es empfiehlt sich grundsätzlich sich erst dann auf Heimarbeit einzulassen, wenn Sie sich über alle Rechte und Pflichten bewusst sind, die Sie persönlich betreffen könnten.

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